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- info@camping-erlensee.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen Campingplatz Erlensee
Betreiber: Erlensee Betriebs-GmbH & Co. KG
1. Anmeldung/Buchungen, Abschluss des Vertrages:
Sie haben die Möglichkeit, direkt beim Betreiber zu buchen. Die Anmeldung kann per Telefon, Email oder per Online-Buchungssystem erfolgen. Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind unver-
bindlich und nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Mit Ihrer Anmeldung
bieten Sie dem Betreiber den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Betreiber behält sich das Recht vor,
Buchungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Der Vertrag kommt mit Zugang unserer
Bestätigung und dem Eingang einer Anzahlung in Höhe von 30,00 verbindlich zustande (siehe Ziffer 6). Bei einer
Buchung erhalten Sie eine Reservierungsbestätigung per E-Mail. Sollte Ihnen diese Bestätigung nicht innerhalb
von 2 Tagen nach Anmeldung zugegangen sein, wenden Sie sich bitte an die Rezeption des Betreibers unter
info@camping-erlensee.de.
2. Vertragsgegenstand:
Der Betreiber stellt dem Campinggast die gebuchte Anzahl von Stellplätzen, deren Begrenzung vom Betreiber
festgelegt wird, für die vereinbarte Zeit zur Verfügung. Der Campinggast ist berechtigt, auf dem Stellplatz einen
Wohnwagen, ein Reisemobil bzw. ein Zelt aufzustellen und den Stellplatz ebenso wie die Gemeinschaftsanla-
gen mit der gebuchten Anzahl von Personen nach den Bedingungen dieser AGB sowie im Rahmen der einschlä-
gig öffentlich-rechtlichen Vorschriften und der jeweils gültigen Campingordnung (siehe Ziffer 12) zu nutzen. Der
Campinggast ist nicht berechtigt, auf dem Platz einen Wohnsitz anzumelden oder ohne Rücksprache mit dem
Betreiber eine gewerbliche oder sonstige berufliche Tätigkeit auszuüben.
3. Ankunfts- und Abfahrtszeiten
Wir bitten Sie, Ihre Buchungsbestätigung bei Ihrer Ankunft vorzulegen. Der Stellplatz steht Ihnen am Ankunfts-
tag ab 12 Uhr zur Verfügung. Die Anreise sollte spätestens bis Ende der Rezeptionszeiten erfolgen. Eine spätere
Ankunft ist nur nach telefonischer Ankündigung möglich.
Reservierungen ohne Anzahlung sind nicht verbindlich und werden nur bis spätestens 16 Uhr aufrechterhal-
ten, sofern es die Auslastung zulässt. Am Tag der Abreise sollten Sie Ihren Stellplatz bis 11.00 Uhr verlassen.
4. Gruppenreisen:
Der Betreiber hat das Recht, Buchungsanfragen von Gruppen nicht zu akzeptieren. Bei Gruppenbuchungen gel-
ten grundsätzlich Sonderbedingungen.
5. Preise:
Die aktuelle Preisliste gilt für alle Buchungen bis zur Herausgabe einer neuen Preisliste. Im ausgeschriebenen
Preis inbegriffen sind die Benutzung aller Sanitäranlagen, Wasser/Abwasser sowie Chemietoilettenentleerung.
6. Zahlung
Bei Reservierungsanfragen erhalten Sie die Aufforderung, eine Anzahlung in Höhe von 30,00 € (pro Stellplatz)
zu leisten. Erst nach Eingang dieser Anzahlung gilt die Buchung als verbindlich bestätigt. Zeltplätze sind davon
ausgenommen. Der Betreiber ist in jedem Fall berechtigt, Stornierungsgebühren in Rechnung zu stellen. In die-
sem Fall gelten die Bestimmungen von Ziffer 8 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bereits bezahlte Be-
träge werden mit diesen Stornierungsgebühren und der eventuell fälligen Vergütung für sonstigen Aufwand
verrechnet. Die Rechnung über alle während des Aufenthaltes in Anspruch genommenen Leistungen ist spätes-
tens bei der Abreise zur Zahlung fällig. Bei Kurzaufenthalten (bis zu drei Tage) ist die Bezahlung bereits bei der
Anreise zu leisten. Etwaige zusätzlich während des Aufenthaltes in Anspruch genommene Leistungen sind dann
bei der Abreise nachzuzahlen. Der Betreiber kann bei längeren Aufenthalten Zwischenabrechnungen vorneh-
men und Abschlagszahlungen verlangen. Insbesondere bei Gruppen können höhere Anzahlungen verlangt wer-
den.
7. Änderungen:
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfor-
dernis. Der Betreiber ist nicht zur Erfüllung von Änderungswünschen verpflichtet. Sollten Sie nach Zustande-
kommen der Buchung von mehr als eines Stellplatzes die Anzahl der gebuchten Stellplätze reduzieren wollen,
gelten die Stornierungsbestimmungen wie unter Ziffer 8 dieser AGB aufgeführt.
8. Rücktritt / Stornierung:
Sie können jederzeit vor der Anreise vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklä-
rung beim Betreiber. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Bei einem Rücktritt ab 7 Tage vor An-
reise wird die Anzahlung als Stornokosten verrechnet. Bei vorzeitiger Abreise ist der vollständige Buchungsbe-
trag zu entrichten. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Ihnen bleibt es vorbehalten, dem Betreiber nach-
zuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist als die oben genannten Stornokosten.
9. Reiserücktrittskostenversicherung
Wir empfehlen Ihnen im eigenen Interesse den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
10. Allgemeine Verpflichtungen
Die Gäste sind verpflichtet, die geltende Campingordnung in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten. Die
Campingordnung wird Bestandteil des Vertrages und hängt diesen AGBs an. Die Campingordnung kann auch
jederzeit an der Rezeption eingesehen werden. Der Betreiber hat das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wir-
kung zu kündigen, wenn ein Kunde oder seine Gäste trotz vorheriger Abmahnung ein gegen die Campingord-
nung verstoßendes Verhalten fortsetzt, das für den Betreiber oder die anderen Gäste auf dem Campingplatz
unzumutbar ist. Ein Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises besteht dann nicht. Sie sind verpflichtet, den
Stellplatz selbst sauber zu halten.
11. Minderjährige:
Anreise und Aufenthalt in der Anlage sind für Minderjährige nur in Begleitung Erwachsener erlaubt. Die Eltern
bzw. die gesetzlichen Vertreter oder die Aufsichtspersonen Minderjähriger haben in der Anlage für deren Auf-
sicht zu sorgen und sind für deren Handeln verantwortlich.
12. Haftung
Die Einrichtungen des Campingplatzes sind so zu behandeln, dass keine Schäden entstehen. Der Kunde haftet
für schuldhafte Beschädigungen gleich welcher Art. Der Betreiber haftet für Schäden aus der Verletzung von
Leben, Körper und Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit, also auf ein Verschulden des Betreibers o-
der auf ein Verschulden von Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern des Betreibers zurückzuführen
sind. Eine Haftung des Betreibers für Schäden, die keine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund-
heit darstellen, ist ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen
Handlung oder Unterlassung des Betreibers oder von Erfüllungsgehilfen oder von gesetzlichen Vertretern des
Betreibers.
13. Mängelanzeige
Trotz aller Bemühungen sind eventuelle Reklamationen leider nicht ausgeschlossen. Sie sind verpflichtet, Bean-
standungen vor Ort sofort an der Rezeption des Betreibers zu melden. Die Mitarbeiter der Rezeption sind zur
Entgegennahme der Beanstandungen berechtigt und werden die Mangelanzeige an die Geschäftsleitung wei-
tergeben. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht
ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige des Mangels erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen
unzumutbar ist. Der Betreiber wird bei Vorliegen eines Mangels umgehend Abhilfe schaffen, sofern dies mög-
lich ist.
14. Hunde
Auf dem Campingplatz sind Hunde nach den Bestimmungen der Campingordnung erlaubt. Die Hunde müssen
sowohl bei der Buchung als auch bei der Ankunft kostenpflichtig angemeldet werden.
15. Besucher
Sie können während Ihres Aufenthalts Besucher empfangen. Der Besuch ist bei der Rezeption anzumelden und
die dafür in der Preisliste ausgeschriebene Gebühr zu entrichten.
16. Datenschutz
Die im Rahmen der Buchung abgegebenen personenbezogenen Daten werden vom Betreiber ausschließlich für
interne Zwecke, insbesondere zur Bearbeitung der Buchung und zur Erfüllung vertraglicher Leistungen verwen-
det. Die weitere Verwendung von personenbezogenen Daten erfolgt nur, wenn Sie uns hierzu mit gesonderter
Erklärung Ihr Einverständnis in Schriftform erteilen.
17. Ausschluss
Behördliche Schließungen aufgrund Corona, Pandemien, sonstigen regionalen Gegebenheiten usw. berechtigen
den Mieter weder zur vorzeitigen Kündigung noch zu einer Mietzinsminderung soweit der Vermieter diese
Schließung weder verursacht hat noch vertreten muss.
18. Kontaktadresse des Betreibers:
Vertragspartner ist die Erlensee Betriebs-GmbH & Co. KG
Geschäftsführung: Florian Feldmeier, Sonja Feldmeier
Rosenheimer Straße 63
83135 Schechen
Telefon: +49 (0) 80 39 – 1695
Mail: info@camping-erlensee.de
Internet: www.camping-erlensee.de
Sämtlicher Schriftverkehr ist über diese Kontaktadresse zu führen.
(Stand 1.4.2026)
CAMPINGPLATZORDNUNG
Erlensee Betriebs-GmbH & Co. KG, Schechen
Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung im Büro gestattet, dies
gilt auch für Tagesgäste. Das Verwaltungspersonal ist befugt, die Personalaus-
weise eines jeden Campinggastes und Besuchers in Augenschein zu nehmen.
Die Rezeption ist gemäß Aushang besetzt.
Bitte bezahlen Sie bis 10.00 Uhr, die Abreise kann dann bis 11:00 Uhr erfolgen.
Der Campinggast und Besucher zahlt nach der ausgehängten Preisliste, die für
diesen Campingplatz festgesetzten Gebühren. Tagesbesucher müssen den
Campingplatz bis spätestens 22.00 Uhr verlassen.
Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht aller Benutzer des
Campingplatzes. Der Stellplatz ist vom Campinggast während des gesamten
Aufenthaltes in sauberem Zustand zu halten und vor der Abreise vollständig in
Ordnung zu bringen.
Abfälle aller Art gehören ausschließlich sortiert in die hierfür vorgesehenen
Container auf dem Müllplatz. Die Ablage von Sperrmüll ist strengstens verbo-
ten, hierfür steht der Wertstoffhof in Schechen zur Verfügung
(Öffnungszeiten: Samstag 8:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag 13:00 bis 18:00 Uhr).
Parken ist ausschließlich auf dem Stellplatz gestattet, den der Gast für sich ge-
mietet hat. Darüber hinaus steht eine Parkwiese zur Verfügung. Dies gilt für
Touristen wie Dauercamper. Die Wege und Durchfahrten sind immer frei zu
halten. Autowaschen auf dem Campingplatz ist verboten.
Den Weisungen der Verwaltung bzw. des Personals muss Folge geleistet wer-
den, insbesondere bezüglich der Aufstellung von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen,
Zelten, Motorcaravans und ähnlichen Anlagen.
Zu Ihrer Sicherheit und im Interesse aller Gäste ist das Fahren mit Fahrzeugen
aller Art nur auf den hierfür vorgesehenen Wegen im Schritttempo gestattet.
Der Campingplatz und die Zufahrtstraße sind verkehrsberuhigte Zone.
In den Wintermonaten herrscht auf der Campinganlage nur eingeschränkter
Winterdienst. Wir übernehmen keine Haftung.
Das Pflanzen von Bäumen und Hecken sowie Beschneiden bereits bestehender
Bepflanzungen ist nur nach Rücksprache mit der Verwaltung zulässig. Eingren-
zungen mit Zäunen oder Gräben sind nur nach Rücksprache mit der Verwaltung
gestattet. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre
und anderes Zeltzubehör gefährdet oder belästigt wird.
Stromanschluss: Jeder Platzbenutzer ist für seine elektrischen Einrichtungen ab
Anschlussdose (Stromkasten) selbst verantwortlich.
Sanitärgebäude: Die Benutzung ist Kindern unter sechs Jahren nur in Beglei-
tung der Eltern gestattet.
Die Platzruhe dauert von 23.00 bis 7.00 Uhr. Die Schranke ist während dieser
Zeit geschlossen und es dürfen keinerlei Fahrzeuge den Campingplatz befahren.
Der Betrieb von Radio, CD-Spielern und ähnlichen Geräten ist während der
Platzruhe nicht gestattet. Es wird im Interesse aller Platzgäste darum gebeten,
während der Platzruhezeiten auch laute Unterhaltungen zu vermeiden. Wer ge-
gen die Bestimmungen der Platzruhe in grober Weise verstößt, muss mit sofor-
tigem Platzverweis rechnen. Auch tagsüber ist ruhestörender Lärm grundsätz-
lich zu unterlassen.
Offene Feuer (Holzkohlegrill, Feuerschalen) sind auf dem gesamten Camping-
platzgelände verboten!
Hunde jeder Größe sind angeleint zu halten, im Badebereich generell verboten
und zur Verrichtung ihrer Notdurft außerhalb des Campingplatzes zu führen.
Hinterlassenschaften des Hundes sind auch außerhalb des Platzes zu entfernen.
Angeln ist grundsätzlich verboten!
Der Campingplatz ist Erholungssuchenden vorbehalten. Das Ausüben eines Ge-
werbes auf oder vom Campingplatz aus und Schaustellung auf dem Stellplatz
bedürfen der Genehmigung durch die Verwaltung.
Die Verwaltung und alle Mitarbeiter sind in Ausübung des Hausrechts berech-
tigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verwei-
sen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem
Campingplatz und im Interesse der Campinggäste erforderlich erscheint.
Diese Platzordnung gilt solange, bis sie durch eine neue ersetzt wird.
Schechen, 1. April 2026 Erlensee Betriebs-GmbH & Co. KG