Allgemeine Geschäftsbedingungen Campingplatz Erlensee

Betreiber: Erlensee Betriebs-GmbH & Co. KG

  1. Anmeldung/Buchungen, Abschluss des Vertrages:
    Sie haben die Möglichkeit, direkt beim Betreiber zu buchen. Die Anmeldung kann per Telefon, Email oder per Online-Buchungssystem erfolgen. Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind unverbindlich und nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem Betreiber den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Buchungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Der Vertrag kommt mit Zugang unserer Bestätigung und dem Eingang einer Anzahlung in Höhe von 30,00 verbindlich zustande (siehe Ziffer 6). Bei einer Buchung erhalten Sie eine Reservierungsbestätigung per E-Mail. Sollte Ihnen diese Bestätigung nicht innerhalb von 2 Tagen nach Anmeldung zugegangen sein, wenden Sie sich bitte an die Rezeption des Betreibers unter info@camping-erlensee.de.
  2. Vertragsgegenstand:
    Der Betreiber stellt dem Campinggast die gebuchte Anzahl von Stellplätzen, deren Begrenzung vom Betreiber festgelegt wird, für die vereinbarte Zeit zur Verfügung. Der Campinggast ist berechtigt, auf dem Stellplatz einen Wohnwagen, ein Reisemobil bzw. ein Zelt aufzustellen und den Stellplatz ebenso wie die Gemeinschaftsanlagen mit der gebuchten Anzahl von Personen nach den Bedingungen dieser AGB sowie im Rahmen der einschlägig öffentlich-rechtlichen Vorschriften und der jeweils gültigen Campingordnung (siehe Ziffer 12) zu nutzen. Der Campinggast ist nicht berechtigt, auf dem Platz einen Wohnsitz anzumelden oder ohne Rücksprache mit dem Betreiber eine gewerbliche oder sonstige berufliche Tätigkeit auszuüben.
  3. Ankunfts- und Abfahrtszeiten
    Wir bitten Sie, Ihre Buchungsbestätigung bei Ihrer Ankunft vorzulegen. Der Stellplatz steht Ihnen am Ankunftstag ab 15 Uhr zur Verfügung. Die Anreise sollte spätestens bis Ende der Rezeptionszeiten erfolgen. Eine spätere Ankunft ist nur nach telefonischer Ankündigung möglich.
    Reservierungen ohne Anzahlung werden nur bis spätestens 17 Uhr aufrechterhalten.
    Am Tag der Abreise sollten Sie Ihren Stellplatz bis 12.00 Uhr verlassen haben.
  4. Gruppenreisen:
    Der Betreiber hat das Recht, Buchungsanfragen von Gruppen nicht zu akzeptieren. Bei Gruppenbuchungen gelten grundsätzlich Sonderbedingungen.
  5. Preise:
    Die aktuelle Preisliste gilt für alle Buchungen bis zur Herausgabe einer neuen Preisliste. Im ausgeschriebenen Preis inbegriffen sind die Benutzung aller Sanitäranlagen, Wasser/Abwasser sowie Chemietoilettenentleerung.
  6. Zahlung
    Bei Reservierungsanfragen erhalten Sie die Aufforderung, eine Anzahlung in Höhe von 30,00 € zu leisten. Erst nach Eingang dieser Anzahlung gilt die Buchung als verbindlich bestätigt. Zeltplätze sind davon ausgenommen. Der Betreiber ist in jedem Fall berechtigt, Stornierungsgebühren in Rechnung zu stellen. In diesem Fall gelten die Bestimmungen von Ziffer 8 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bereits bezahlte Beträge werden mit diesen Stornierungsgebühren und der eventuell fälligen Vergütung für sonstigen Aufwand verrechnet. Die Rechnung über alle während des Aufenthaltes in Anspruch genommenen Leistungen ist spätestens bei der Abreise zur Zahlung fällig. Bei Kurzaufenthalten kann die Bezahlung bereits bei der Anreise verlangt werden. Etwaige zusätzlich während des Aufenthaltes in Anspruch genommene Leistungen sind dann bei der Abreise nachzuzahlen. Der Betreiber kann bei längeren Aufenthalten Zwischenabrechnungen vornehmen und Abschlagszahlungen verlangen. Insbesondere bei Gruppen können Anzahlungen verlangt werden.
  7. Änderungen:
    Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis. Der Betreiber ist nicht zur Erfüllung von Änderungswünschen verpflichtet. Sollten Sie nach Zustandekommen der Buchung von mehr als eines Stellplatzes die Anzahl der gebuchten Stellplätze reduzieren wollen, gelten die Stornierungsbestimmungen wie unter Ziffer 8 dieser AGB aufgeführt (Teilstorno).
  8. Rücktritt/ Stornierung:
    Sie können jederzeit vor der Anreise vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Betreiber. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden.
    Bei einem Rücktritt 7 Tage vor Anreise wird die Anzahlung als Stornokosten verrechnet.

Bei vorzeitiger Abreise ist der vollständige Buchungsbetrag zu entrichten. Ihnen bleibt es vorbehalten, dem Betreiber nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist als die oben genannten Stornokosten.

  1. Reiserücktrittskostenversicherung
    Wir empfehlen Ihnen im eigenen Interesse den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
  2. Allgemeine Verpflichtungen
    Die Gäste sind verpflichtet, die geltende Campingordnung in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten. Die Campingordnung wird Bestandteil des Vertrages und hängt diesen AGBs an. Die Campingordnung kann auch jederzeit an der Rezeption eingesehen werden. Der Betreiber hat das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn ein Kunde oder seine Gäste trotz vorheriger Abmahnung ein gegen die Campingordnung verstoßendes Verhalten fortsetzt, das für den Betreiber oder die anderen Gäste auf dem Campingplatz unzumutbar ist. Ein Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises besteht dann nicht. Sie sind verpflichtet, den Stellplatz selbst sauber zu halten.
  3. Minderjährige:
    Anreise und Aufenthalt in der Anlage sind für Minderjährige nur in Begleitung Erwachsener erlaubt. Die Eltern bzw. die gesetzlichen Vertreter oder die Aufsichtspersonen Minderjähriger haben in der Anlage für deren Aufsicht zu sorgen und sind für deren Handeln verantwortlich.
  4. Haftung
    Die Einrichtungen des Campingplatzes sind so zu behandeln, dass keine Schäden entstehen. Der Kunde haftet für schuldhafte Beschädigungen gleich welcher Art. Der Betreiber haftet für Schäden aus der Verletzung von Leben Körper und Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit, also auf ein Verschulden des Betreibers oder auf ein Verschulden von Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern des Betreibers zurückzuführen sind. Eine Haftung des Betreibers für Schäden, die keine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit darstellen, ist ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung oder Unterlassung des Betreibers oder von Erfüllungsgehilfen oder von gesetzlichen Vertretern des Betreibers.
  5. Mängelanzeige
    Trotz aller Bemühungen sind eventuelle Reklamationen leider nicht ausgeschlossen. Sie sind verpflichtet, Beanstandungen vor Ort sofort an der Rezeption des Betreibers zu melden. Die Mitarbeiter der Rezeption sind zur Entgegennahme der Beanstandungen berechtigt und werden die Mangelanzeige an die Geschäftsleitung weitergeben. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige des Mangels erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Betreiber wird bei Vorliegen eines Mangels umgehend Abhilfe schaffen, sofern dies möglich ist.
  6. Haustiere
    Auf dem Campingplatz sind Hunde nach den Bestimmungen der Campingordnung erlaubt. Die Hunde müssen sowohl bei der Buchung als auch bei Ihrer Ankunft kostenpflichtig angemeldet werden.
  7. Besucher
    Sie können während Ihres Aufenthalts Besucher empfangen. Der Besuch ist bei der Rezeption anzumelden und die dafür in der Preisliste ausgeschriebene Gebühr zu entrichten.
  8. Datenschutz
    Die im Rahmen der Buchung abgegebenen personenbezogenen Daten werden vom Betreiber ausschließlich für interne Zwecke, insbesondere zur Bearbeitung der Buchung und zur Erfüllung vertraglicher Leistungen verwendet. Die weitere Verwendung von personenbezogenen Daten erfolgt nur, wenn Sie uns hierzu mit gesonderter Erklärung Ihr Einverständnis in Schriftform erteilen.
  9. Ausschluss
    Behördliche Schließungen aufgrund Corona, Pandemien, sonstigen regionalen Gegebenheiten usw. berechtigen den Mieter weder zur vorzeitigen Kündigung noch zu einer Mietzinsminderung soweit der Vermieter diese Schließung weder verursacht hat noch vertreten muss.
  10. Kontaktadresse des Betreibers:
    Vertragspartner ist die Erlensee Betriebs-GmbH & Co. KG
    Geschäftsführung: Florian Feldmeier, Sonja Feldmeier
    Rosenheimer Straße 63
    83135 Schechen
    Telefon: +49 (0) 80 39 – 1695
    Mail: info@camping-erlensee.de
    Internet: www.camping-erlensee.de

Sämtlicher Schriftverkehr ist über diese Kontaktadresse zu führen.
(Stand 1.1.2024)

 

CAMPINGPLATZORDNUNG
Erlensee Betriebs-GmbH & Co. KG, Schechen

Sehr geehrter Campinggast,

die Verwaltung des Campingplatzes Erlensee heißt Sie herzlich willkommen und wünscht Ihnen einen erholsamen Aufenthalt.

Beachten Sie bitte die nachstehende Platzordnung:

Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung im Büro gestattet, dies gilt auch für Tagesgäste. Das Verwaltungspersonal ist befugt, die Personalausweise eines jeden Campinggastes und Besuchers in Augenschein zu nehmen. Die Rezeption ist gemäß Aushang besetzt.

Bitte bezahlen Sie bis 11.00 Uhr, die Abreise kann dann bis 12:00 Uhr erfolgen. Der Campinggast und Besucher zahlt nach der ausgehängten Preisliste, die für diesen Campingplatz festgesetzten Gebühren. Tagesbesucher müssen den Campingplatz bis spätestens 22.00 Uhr verlassen.

Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht aller Benutzer des Campingplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Der Stellplatz ist vom Campinggast während des gesamten Aufenthaltes in sauberem Zustand zu halten und vor der Abreise vollständig in Ordnung zu bringen.

Abfälle aller Art gehören ausschließlich sortiert in die hierfür vorgesehenen Container. Kartons müssen zerkleinert werden. Die Ablage von Sperrmüll ist strengstens verboten, hierfür steht der Wertstoffhof in Schechen zur Verfügung (Öffnungszeiten: Samstag 8:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag 13:00 bis 18:00 Uhr).

Den Weisungen der Verwaltung bzw. des Platzwartes muss Folge geleistet werden, insbesondere bezüglich der Aufstellung von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen, Zelten, Motorcaravans und ähnlichen Anlagen.

Zu Ihrer Sicherheit und im Interesse aller Gäste ist das Fahren mit Fahrzeugen aller Art nur auf den hierfür vorgesehenen Wegen im Schritttempo (höchstens 10 km/h) gestattet. Der Campingplatz und die Zufahrtstraße sind verkehrsberuhigte Zone. Bitte achten Sie besonders auf Kinder!
In den Wintermonaten herrscht auf der Campinganlage nur eingeschränkter Winterdienst. Wir übernehmen keine Haftung.

Das Pflanzen von Bäumen und Hecken sowie Beschneiden bereits bestehender Bepflanzungen ist nur nach Rücksprache mit der Verwaltung zulässig! Das Umgrenzen der Standplätze mit Zäunen oder Gräben ist verboten. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre und anderes Zeltzubehör gefährdet oder belästigt wird.

Stromanschluss: Jeder Platzbenutzer ist für seine elektrischen Einrichtungen ab Anschlussdose selbst verantwortlich.

Sanitärgebäude: Die Benutzung ist Kindern unter 4 Jahren nur in Begleitung der Eltern gestattet.

Die Platzruhe dauert von 23.00 bis 7.00 Uhr. Während dieser Zeit dürfen keinerlei Fahrzeuge den Campingplatz befahren. Der Betrieb von Radio, CD-Spielern und ähnlichen Geräten ist während der Platzruhe nicht gestattet. Es wird im Interesse aller Platzgäste darum gebeten, während der Platzruhezeiten auch laute Unterhaltungen zu vermeiden. Wer gegen die Bestimmungen der Platzruhe in grober Weise verstößt, muss mit sofortigem Platzverweis rechnen. Auch tagsüber ist ruhestörender Lärm grundsätzlich zu unterlassen.

Offene Feuer und Autowaschen sind auf dem Campingplatz verboten!

Hunde jeder Größe sind angeleint zu halten, im Badebereich generell verboten und zur Verrichtung ihrer Notdurft außerhalb des Campingplatzes zu führen. Hinterlassenschaften des Hundes sind auch außerhalb des Platzes zu entfernen (Futterweiden!).

Angeln und Fischen ist grundsätzlich verboten!

Der Campingplatz ist Erholungssuchenden vorbehalten. Das Ausüben eines Gewerbes auf oder von dem Campingplatz aus und Schaustellung auf dem Platz bedürfen der Genehmigung durch die Verwaltung.

Die Verwaltung bzw. der Platzwart sind in Ausübung des Hausrechts berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Campingplatz und im Interesse der Campinggäste erforderlich erscheint.

Diese Platzordnung gilt solange, bis sie durch eine neue ersetzt wird.

Schechen, 1. Januar 2024                                   Erlensee Betriebs-GmbH & Co. KG

 

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